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Zäune und Tore: Was Sie über Vorschriften und Genehmigungen beim Zaunbau wissen sollten

  • nordzaun
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Wer ein Grundstück besitzt, kennt das Gefühl: Ein Zaun oder Tor macht es komplett. Er grenzt ab, gibt Sicherheit – und setzt oft auch ein Statement. Doch bevor die ersten Pfosten einbetoniert werden, lohnt sich ein Blick auf die Regeln. Denn die sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern hängen davon ab, wo Sie bauen.


Gesetzliche Vorgaben beim Zaunbau
Gut, wenn man über die gesetzlichen Vorgaben beim Zaunbau Bescheid weiß.

Wo finden Sie Informationen zur gesetzlichen Regelung?


Zunächst einmal gibt es keine bundesweit einheitliche „Zaunregel“. Stattdessen greifen drei Ebenen:


  1. Landesbauordnungen

Jedes Bundesland legt in seiner Bauordnung fest, welche Anlagen genehmigungspflichtig sind. In vielen Ländern sind einfache Zäune und Tore bis zu einer bestimmten Höhe genehmigungsfrei – diese Grenze variiert jedoch zwischen etwa 1,20 m und 2,00 m.


  1. Kommunale Satzungen und Bebauungspläne

Ihre Gemeinde kann strengere oder zusätzliche Vorgaben machen – etwa zur Höhe, zur Form, zur Farbe oder zum Material. Das ist vor allem in Gebieten mit Gestaltungssatzungen oder im Umfeld denkmalgeschützter Gebäude üblich.


  1. Nachbarrecht

In den Nachbarrechtsgesetzen der Länder ist geregelt, ob eine Einfriedung vorgeschrieben ist, welche Art als „ortsüblich“ gilt und in welchem Abstand sie zur Grundstücksgrenze stehen darf. Hier geht es auch um Fragen wie: Wer muss sich an den Kosten beteiligen, wenn ein Zaun direkt auf der Grenze steht?



Blickdicht oder offen?


Ein häufiger Irrtum: Nur weil ein Zaun eine gewisse Höhe nicht überschreitet, darf er automatisch blickdicht sein. In einigen Kommunen werden geschlossene Sichtschutzelemente (z. B. Blech, Holz oder Kunststoff) anders behandelt als durchlässige Konstruktionen (z. B. Stabmatten, Ziergitter). Bei hohen, geschlossenen Elementen kann es sein, dass eine Genehmigung nötig wird – selbst wenn die Höhe innerhalb der „genehmigungsfreien“ Grenzen liegt.


Beispiele für unterschiedliche Vorschriften beim Zaunbau


  • In vielen Teilen Niedersachsens oder NRW sind Zäune bis 2 m Höhe genehmigungsfrei – solange sie nicht massiv und geschlossen sind.

  • In Berlin und Brandenburg liegt die Grenze meist bei 1,25 m, darüber hinaus braucht es eine Genehmigung.

  • Bayern kennt zwar keine einheitliche Zahl in der Bauordnung, verweist aber auf die „ortsübliche Einfriedung“, die stark vom Umfeld abhängt.


Diese Beispiele zeigen: Ohne Blick in die regionalen Vorgaben bleibt alles nur grobe Orientierung. Groß sind die Unterschiede bei den Vorschriften beim Zaunbau.



Wo Sie verbindliche Auskunft bekommen


Damit es nicht zu teuren Rückbauten kommt, sollte vor der Bestellung oder Montage geklärt werden:


  • Bauamt der Stadt oder Gemeinde: Zuständig für Bauordnungsrecht, kommunale Satzungen und Bebauungspläne.

  • Nachbarschaftsamt oder Ordnungsamt (je nach Bundesland): Gibt Auskunft zu Abständen und Einfriedungspflichten.

  • Liegenschaftskataster: Liefert Klarheit, wo die Grenze exakt verläuft – wichtig, bevor direkt „auf Grenze“ gebaut wird.


Blickdichtes Schiebetor gesetzliche Vorgaben
Blickdichtes Schiebetor

So bleiben Sie auf der sicheren Seite


  • Vorab recherchieren: Bauordnung des Bundeslandes + kommunale Vorschriften.

  • Frühzeitig klären: Mit dem Bauamt sprechen, ob Genehmigung nötig ist.

  • Nachbarn einbeziehen: Bei Grenzanlagen besser vorher abstimmen, als hinterher streiten.


Fazit – Ein guter Zaun beginnt mit guter Planung

Ob Aluminium- oder Stahlkonstruktion, schlicht oder repräsentativ: Rechtlich zählt nicht nur die Optik, sondern auch, wo und wie gebaut wird. Wer sich vorab informiert und die zuständigen Stellen einbindet, kann sein Projekt entspannt umsetzen – und hat am Ende genau das, was er wollte: einen Zaun oder ein Tor, das lange hält und niemandem im Weg steht.

 
 
 

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